Bundesamt für Justiz

Rehabilitierung der Flüchtlingshelfer

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Worum geht es?

Die Strafurteile gegen Personen, die zur Zeit des Nationalsozialismus verfolgten Menschen zur Flucht verholfen haben, werden heute als schwerwiegende Verletzung der Gerechtigkeit empfunden. Deshalb werden diese Strafurteile durch Gesetz aufgehoben und die Flüchtlingshelfer rehabilitiert. Die Begnadigungskommission der Bundesversammlung stellt als Rehabilitierungskommission auf Gesuch hin oder von Amtes wegen fest, ob in einem Einzelfall der generelle Aufhebungsbeschluss ein bestimmtes Strafurteil erfasst. Die Aufhebung von Strafurteilen begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Genugtuung.

Was ist bisher geschehen?
  • Am 22. Dezember 1999 reicht Nationalrat Paul Rechsteiner die parlamentarische Initiative "Rehabilitierung der Flüchtlingsretter und der Kämpfer gegen Nationalsozialismus und Faschismus" ein.
  • Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt am 31. Oktober 2000, die Initiative anzunehmen. Der Nationalrat gibt der Initiative am 14. Dezember 2000 Folge. Die Kommission legt am 29. Oktober 2002 einen Gesetzesentwurf vor.
  • Der Bundesrat unterstützt in seiner Stellungnahme vom 9. Dezember 2002 die Aufhebung der Strafurteile und die Rehabilitierung der Flüchtlingshelfer (Medienmitteilung Medienmitteilung).
      
  • Parlamentarische Beratungen Parlamentarische Beratungen (99.464)
     
  • Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus auf den 1. Januar 2004 in Kraft (Medienmitteilung Medienmitteilung).

Dokumentation

Kontakt / Rückfragen
Reto Brand, Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 87 01, Kontakt