Bundesamt für Justiz

Einleitung eines Verfahrens auf Rückführung oder Schutz des Besuchsrechts

Die Rückführung eines widerrechtlich in einen Vertragsstaat des Haager oder des Europäischen Übereinkommens verbrachten oder dort zurückgehaltenen Kindes kann bei der Zentralbehörde mit dem untenstehenden, vollständig ausgefüllten Formulars beantragt werden. Gleiches gilt für den Schutz eines grenzüberschreitenden Besuchsrechts.

Formulare für die Antragstellung nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen

Rückführungsantrag
Besuchsrechtsantrag
Formulare für die Antragstellung nach dem Europäischen Sorgerechtsübereinkommen

Rückführungsantrag
Besuchsrechtsantrag

Wichtig: Lesen Sie vorher die Wegleitung zum Ausfüllen des Antrages sorgfältig durch und kontaktieren Sie bei Unklarheiten die Zentralbehörde.

Kontakt / Rückfragen
Bundesamt für Justiz, T +41 31 323 88 64, Kontakt