Bundesamt für Justiz

3. Name und Vorname

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Name

Der Name einer Person mit Wohnsitz in der Schweiz untersteht schweizerischem Recht. Bei Wohnsitz im Ausland bestimmt sich das anwendbare Namensrecht nach den international privatrechtlichen Bestimmungen des betreffenden Staates.

Eine Person kann jedoch verlangen, dass ihr Name dem Heimatrecht untersteht.

3.8 Mein Ehemann ist kürzlich verstorben. Kann ich jetzt wieder meinen Ledignamen annehmen?

Der Tod des Ehepartners oder der Ehepartnerin hat keine Auswirkungen auf die Namensführung der Witwe oder des Witwers. Der Name könnte höchstens mittels ordentlichen Namensänderungsgesuchs geändert werden.