Bundesamt für Justiz
3. Name und Vorname
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Name
Der Name einer Person mit Wohnsitz in der Schweiz untersteht schweizerischem Recht. Bei Wohnsitz im Ausland bestimmt sich das anwendbare Namensrecht nach den international privatrechtlichen Bestimmungen des betreffenden Staates.
Eine Person kann jedoch verlangen, dass ihr Name dem Heimatrecht untersteht.
