Spielbanken

Als Aufsichtsbehörde ist die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) zuständig für die Überwachung der Spielbanken. Ihr obliegt die Erhebung der Spielbanken- und Aufsichtsabgabe. Sie kann die im Gesetz vorgesehenen Sanktionen ergreifen, wenn sich Spielbanken nicht an die gesetzlichen Vorschriften oder an die Bestimmungen in der Konzessionsurkunde halten.

Zu ihren Aufgaben gehört ebenso der Entscheid über die Zulassung von Glücks-, resp. Geschicklichkeitsspielautomaten.

Als urteilende Behörde ist sie zuständig für die Verfolgung des illegalen Glücksspiels (z. B. in Restaurants, Bars, Clubs oder auf der Strasse).