Bundesamt für Justiz

Verbot von sexuellen Verstümmelungen

Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches

Worum geht es?

Das Phänomen der Verstümmelung weiblicher Genitalien betrifft auch die Schweiz. Um die mit der geltenden, nicht für alle Formen von Genitalverstümmelung einheitlichen Rechtslage einhergehenden Abgrenzungs- und Beweisschwierigkeiten zu überwinden und um ein eindeutiges Signal der Ächtung dieser gravierenden Menschenrechtsverletzungen zu setzen, schlägt die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates die Einführung eines neuen, spezifischen Straftatbestandes der Verstümmelung weiblicher Genitalien vor. Zudem soll eine im Ausland begangene Verstümmelung weiblicher Genitalien in der Schweiz auch dann bestraft werden können, wenn sie am Tatort nicht strafbar ist.

Was ist bisher geschehen?
  • Am 17. März 2005 reicht Nationalrätin Maria Roth-Bernasconi eine parlamentarische Initiative ein, die eine Strafnorm fordert, welche die sexuelle Verstümmelung von Frauen oder die Aufforderung dazu in der Schweiz mit Strafe bedroht.
  • Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats erarbeitet einen Vorentwurf und Bericht und schickt die Vorlage am 16. März 2009 in die Vernehmlassung (Medienmitteilung Medienmitteilung (21 Kb, pdf) ).
  • Am 25. August 2010 verabschiedet der Bundesrat seine Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates. Er begrüsst die Einführung einer neuen, eigenständigen Strafnorm gegen die Verstümmelung weiblicher Genitalien (Medienmitteilung Medienmitteilung).

Dokumentation

Bericht und Entwurf
Kontakt / Rückfragen
Franziska Zumstein, Bundesamt für Justiz, T +41 31 323 50 12, Kontakt
Christine Hauri, Bundesamt für Justiz, T +41 31 325 15 17, Kontakt