Bundesamt für Migration
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Schweizer Bürgerrecht / Einbürgerung
Fragen zur ordentlichen Einbürgerung
Wann kann ich ein Einbürgerungsgesuch stellen?
Ich kann ein Einbürgerungsgesuch stellen, wenn ich seit mindestens zwölf Jahren in der Schweiz wohne. Die Zeit zwischen der Vollendung des 10. und des 20. Altersjahres wird dabei doppelt gerechnet. Bedingung für die Einbürgerung ist, dass ich in der Schweiz sozial und kulturell integriert bin, die schweizerische Rechtsordnung beachte und die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährde.
Fragen zur erleichterten Einbürgerung
Fragen zum Doppelbürgerrecht
Fragen zur eingetragenen Partnerschaft
- Neuregelung: Eingetragene Partnerschaften (10 Kb, pdf)
Kontakt / Rückfragen
