Bundesamt für Migration
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Schweizer Bürgerrecht / Einbürgerung
Fragen zur ordentlichen Einbürgerung
Fragen zur erleichterten Einbürgerung
Ich bin Ausländer(in) und mit einer Schweizerin resp. mit einem Schweizer verheiratet. Wann kann ich ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen?
Ich muss seit mindestens drei Jahren in einer stabilen ehelichen Gemeinschaft mit dem schweizerischen Ehepartner leben, insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt haben und seit mindestens einem Jahr in der Schweiz wohnen. Lebe ich im Ausland, muss ich seit mindestens sechs Jahren in einer stabilen ehelichen Gemeinschaft leben und mit der Schweiz eng verbunden sein. Unabhängig vom Wohnsitz wird verlangt, dass ich zumindest sinngemäss in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert bin, die schweizerische Rechtsordnung beachte und die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährde.
Besonderer Hinweis:
Der schweizerische Ehepartner muss bereits bei der Heirat das Schweizer Bürgerrecht besessen haben.
Fragen zum Doppelbürgerrecht
Fragen zur eingetragenen Partnerschaft
- Neuregelung: Eingetragene Partnerschaften (10 Kb, pdf)
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