Bundesamt für Migration

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Einreise

Wir weisen Sie darauf hin, dass in unserem Merkblatt das allgemeine Visum- und Einreiseverfahren genau beschrieben ist:

  
1. Allgemeines zum Einreise- und Visumverfahren

Fragen zu Visa von unterwegs

  
Grundsätzlich müssen Visumanträge bei der für den Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung eingereicht werden, idealerweise mindestens 2 Monate vor der Einreise.

Ist dies nicht möglich, wenden Sie sich bitte an die nächste Schweizer Vertretung:
Schweizer Vertretungen Schweizer Vertretungen

 

  
2. Spezielles zu Schengen

 

  
3. Grenzübertritt / Reisedokumente

 

  
4. Gastgeber in der Schweiz

 

  
5. Mit einem Aufenthaltstitel der Schweiz im Schengenraum unterwegs

 

  
6. Erkundigungen zu erteiltem oder verweigertem Visum

 

  
7. Längerfristiger Aufenthalt in der Schweiz (mehr als 3 Monate) / Arbeit in der Schweiz

 

  
8. Sonstiges