Bundesamt für Migration
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Einreise
Wir weisen Sie darauf hin, dass in unserem Merkblatt das allgemeine Visum- und Einreiseverfahren genau beschrieben ist:
- Merkblatt (59 Kb, pdf)
1. Allgemeines zum Einreise- und Visumverfahren
2. Spezielles zu Schengen
3. Grenzübertritt / Reisedokumente
4. Gastgeber in der Schweiz
5. Mit einem Aufenthaltstitel der Schweiz im Schengenraum unterwegs
6. Erkundigungen zu erteiltem oder verweigertem Visum
7. Längerfristiger Aufenthalt in der Schweiz (mehr als 3 Monate) / Arbeit in der Schweiz
8. Sonstiges
2. Spezielles zu Schengen
3. Grenzübertritt / Reisedokumente
4. Gastgeber in der Schweiz
5. Mit einem Aufenthaltstitel der Schweiz im Schengenraum unterwegs
6. Erkundigungen zu erteiltem oder verweigertem Visum
7. Längerfristiger Aufenthalt in der Schweiz (mehr als 3 Monate) / Arbeit in der Schweiz
8. Sonstiges
Fragen zu Visa von unterwegs
Grundsätzlich müssen Visumanträge bei der für den Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung eingereicht werden, idealerweise mindestens 2 Monate vor der Einreise.
Ist dies nicht möglich, wenden Sie sich bitte an die nächste Schweizer Vertretung:
Schweizer Vertretungen
Kontakt / Rückfragen
