Bundesamt für Migration

EU/EFTA Bürger in der Schweiz

ACHTUNG: Staatsangehörige der EU-8

Der Bundesrat entschied am 18. April 2012, von der im Freizügigkeits­abkommen vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Zahl der an Staatsangehörige der EU-8 (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn) erteilten Aufenthaltsbewilligungen zu kontingentieren.

Diese Massnahme wird am 1. Mai 2012 in Kraft treten und für ein Jahr gelten. Davon betroffen sind Personen aus EU-8-Staaten, die über einen Arbeitsvertrag in der Schweiz mit überjähriger oder unbefristeter Dauer verfügen oder sich als selbständig Erwerbstätige in der Schweiz niederlassen.

Ein Rundschreiben informiert über diese Massnahmen:
Rundschreiben vom 23. April 2012 Rundschreiben vom 23. April 2012

FAQ – Häufig gestellte Fragen FAQ – Häufig gestellte Fragen

 

Die Einführung der Personenfreizügigkeit gegenüber der EU/EFTA erfolgt schrittweise. Für die alten EU-Mitgliedsstaaten (EU-17 inklusive Malta und Zypern), die Mitgliedsstaaten der EU-8 welche der EU 2004 beigetreten sind sowie die EFTA-Staaten gilt die volle Personenfreizügigkeit. Einzig für Bulgarien und Rumänien (EU-2) gelten weiterhin Zulassungsbeschränkungen. Einen guten Überblick über die geltenden allgemeinen Bestimmungen erhalten Sie im folgenden Dokument:

 
Herkunftsländer

Für weiterführende Informationen (je nach Aufenthaltszweck) klicken Sie bitte auf die Informationsblätter auf der rechten Seite oder auf Ihr Herkunftsland:

EU-17/EFTA EU-17/EFTA  EU-8 EU-8EU-2 EU-2
Belgien BelgienBulgarien BulgarienDänemark Dänemark
Deutschland DeutschlandEstland EstlandFinnland Finnland
Frankreich FrankreichGriechenland GriechenlandIrland Irland
Island IslandItalien ItalienLettland Lettland
Liechtenstein Liechtenstein  Litauen LitauenLuxemburg Luxemburg
Malta MaltaNiederlande NiederlandeNorwegen Norwegen
Österreich ÖsterreichPolen PolenPortugal Portugal
Rumänien RumänienSchweden SchwedenSlowakei Slowakei
Slowenien SlowenienSpanien SpanienTschechische Republik Tschechische Republik
Ungarn UngarnVereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich  Zypern Zypern

 
Bewilligungen
Zuständig für das Ausstellen der Bewilligungen sind die Kantone. Für Fragen zu den genauen Formalitäten der Bewilligungserteilung (wo genau beantragen, welches Formular ausfüllen, wie lange dauert es etc.) wenden Sie sich bitte an die zuständigen kantonalen Behörden. Die entsprechenden Adressen finden Sie hier: