Bundesamt für Migration

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Bürgerinnen und Bürger der EU-25/EFTA haben die Nationalität einer der folgenden Staaten:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Österreich, Irland, Island, Italien, Lettland Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Republik Tschechien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Bürgerinnen und Bürger der EU-2 haben die Nationalität der folgenden Staaten:
Bulgarien, Rumänien.

 

 
1. Wer profitiert vom Personenfreizügigkeitsabkommen?

 
2. Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit

 
3. Aufenthaltsbewilligungen

 
4. Grenzgängerinnen und Grenzgänger

 
5. Stellensuchende

 
6. Stellen- oder Wohnortwechsel

 
7. Verlust der Arbeitsstelle

 
8. Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit

 
9. Familiennachzug

 
10. Dienstleistungserbringer

 
11. Visa

 
12. Verschiedenes

 
13. Wiedereinführung der Kontingente für Staatsangehörige der EU-8-Staaten.
       Anrufung der Ventilklausel

Die im Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU vertraglich festgelegte Ventilklausel gegenüber Staatsangehörigen der EU-8-Staaten wird angerufen. Was heisst "Anrufung der Ventilklausel"? Wer ist davon betroffen? Welche Auswirkungen hat dies für die Arbeitgeber in der Schweiz?
Unsere FAQ liefern Antworten auf die wichtigsten Fragen in Zusammenhang mit der Wiedereinführung dieser Kontingente per 1. Mai 2012.