FAQ – Häufig gestellte Fragen
Bürgerinnen und Bürger der EU-25/EFTA haben die Nationalität einer der folgenden Staaten:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Österreich, Irland, Island, Italien, Lettland Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Republik Tschechien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Bürgerinnen und Bürger der EU-2 haben die Nationalität der folgenden Staaten:
Bulgarien, Rumänien.
2. Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit
3. Aufenthaltsbewilligungen
4. Grenzgängerinnen und Grenzgänger
5. Stellensuchende
6. Stellen- oder Wohnortwechsel
7. Verlust der Arbeitsstelle
8. Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit
9. Familiennachzug
10. Dienstleistungserbringer
11. Visa
12. Verschiedenes
13. Wiedereinführung der Kontingente für Staatsangehörige der EU-8-Staaten. Anrufung der Ventilklausel
13. Wiedereinführung der Kontingente für Staatsangehörige der EU-8-Staaten.
Anrufung der Ventilklausel
Die im Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU vertraglich festgelegte Ventilklausel gegenüber Staatsangehörigen der EU-8-Staaten wird angerufen. Was heisst "Anrufung der Ventilklausel"? Wer ist davon betroffen? Welche Auswirkungen hat dies für die Arbeitgeber in der Schweiz?
Unsere FAQ liefern Antworten auf die wichtigsten Fragen in Zusammenhang mit der Wiedereinführung dieser Kontingente per 1. Mai 2012.
