Integration
Das Ziel der Integration ist das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Grundwerte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz.
Die Integration soll längerfristig und rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzuhaben.
Die Integration setzt sowohl den entsprechenden Willen der Ausländerinnen und Ausländer als auch die Offenheit der schweizerischen Bevölkerung voraus. Schliesslich ist es erforderlich, dass sich Ausländerinnen und Ausländer mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen in der Schweiz auseinandersetzen und insbesondere eine Landesprache erlernen.
Erste nationale fide-Konferenz 15. Mai 2012
Bund und Kantone haben beschlossen, die Integrationsförderung ab 2014 gemeinsam zu stärken. Einen Schwerpunkt bildet dabei der Förderbereich "Sprache". Bislang fehlten ein einheitliches Rahmenkonzept sowie Instrumente der Sprachförderung und Beurteilung. Diese Lücke soll nun geschlossen werden. Eine Gruppe namhafter Expertinnen und Experten im Bereich der Sprachförderung hat im Auftrag des Bundesrates (Federführung Bundesamt für Migration BFM) gestützt auf Vorarbeiten und in Zusammenarbeit mit verschiedensten Akteuren eine Reihe von Instrumenten für die Qualitätssicherung in der Sprachförderung erarbeitet – das fide-System. An der Konferenz werden diese Instrumente, welche 2011 mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind, den interessierten Kreisen vorgestellt.
Angesprochen sind alle Personen, welche in der Praxis mit der Förderung der Verständigung in einer Landessprache zu tun haben oder Stellen, die mit der Beurteilung der Verständigungsfähigkeit befasst sind.
Anmeldung bis 20. April 2012 per Post senden oder mailen an:
Bundesamt für Migration, Abteilung Integration, Quellenweg 9, 3003 Bern
sekr-integration@bfm.admin.ch
Einladung, Anmeldung und Programm (495 Kb, pdf)
Ziel dieses Projekts ist die "äquivalente" berufliche Integration von hochqualifizierten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen. Im Rahmen dieses Projekts wurden bereits 2011 eine Vorstudie und ein Leitfaden publiziert.
Die Ausschreibung richtet sich an geeignete Organisationen und Trägerschaften in grösseren Kantonen oder Regionen, welche für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge zuständig sind: Mindestanforderungen betreffen die Zusammensetzung der Zielgruppe sowie deren Nachbegleitung.
- Projektausschreibung. Einladung zur Einreichung einer Offerte (130 Kb, pdf)
- Beilage 1: Vorstudie (352 Kb, pdf)
- Beilage 2: Leitfaden (2010 Kb, pdf)
- Beilage 3: Zielgruppen (59 Kb, pdf)
- Beilage 4: Instrument zur Datenerhebung (40 Kb, xls)
- Beilage 5: Berufsabschlüsse für Erwachsene (83 Kb, pdf)
- Beilage 6: Die 22 Berufsfelder nach Zihlmann mit Subfeldern (294 Kb, pdf)
