Bundesamt für Migration

Europarat

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Der Europarat ist eine zwischenstaatliche Organisation mit zurzeit 47 Mitgliedstaten. Die Schweiz ist seit 1963 Mitglied. Die Ziele des Europarates sind insbesondere, die Menschenrechte und die parlamentarische Demokratie zu schützen und die Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen. Zum engeren Kerngeschäft gehören die Migration unter der Perspektive der Wahrung von Menschenrechten und der Kampf gegen die Diskriminierung von Minderheiten, die Fremdenfeindlichkeit, die Intoleranz und den Menschenhandel. Verwaltungsintern hat das EDA, PA I, die Federführung für den Europarat.

Das BFM vertritt die Schweiz insbesondere im für die Migrations- und Integrationsfragen zuständigen Lenkungsausschuss CDMG (Europäisches Migrationskomitee). Die konkreten Arbeiten werden meist durch temporäre Expertengruppen ausgeführt, die jeweils für eine durch das Arbeitsprogramm bestimmte Periode gebildet werden. Neben der Förderung der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches sind Empfehlungen an die Mitgliedstaaten die typischen «Produkte» des CDMG. Inhaltlich umfasst das Mandat des CDMG drei Tätigkeitsbereiche, nämlich Integration und zwischengemeinschaftliche Beziehungen, Migrationsmanagement und Rechtsstellung von Migranten.

Ausser der direkten Mitarbeit im CDMG bearbeitet das BFM für alle anderen Geschäfte, welche die Migration und den Europarat betreffen. Es sind namentlich:

  • Mitarbeit in den Gremien des Europarates, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem CDMG stehen (z.B. insbesondere im Bereich von Bürgerrecht);
  • Stellungnahmen zu den Konventionen des Europarates, die Migration betreffen;
  • Antworten auf den Europarat betreffende parlamentarische Anfragen im Migrationsbereich;
  • Mitwirkung bei Besuchen von Menschenrechtsorganen des Europarates, wie z.B. von ECRI (European Commission against Racism and Intolerance), in der Schweiz.