Bundesamt für Migration

IIHL – International Institute of Humanitarian Law

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Das 1970 gegründete Internationale Institut für humanitäres Recht (International Institute of Humanitarian Law, IIHL) ist eine private, unabhängige und nicht gewinnorientierte Organisation. Das Institut wird von den Vereinten Nationen als Nichtregierungsorganisation mit Konsultativstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der UNO, vom Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge und vom Europarat offiziell anerkannt. Es führt ebenfalls operative Beziehungen zur UNESCO und wird seit seiner Gründung vom IKRK bei der Organisation von Kursen unterstützt. Diese Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen einer Sondervereinbarung.

Ziel des Instituts ist die Förderung, Weiterentwicklung, Anwendung und Verbreitung des humanitären Völkerrechts. Das Institut richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung, Politik, Armee und Universitäten.

Die Kurse zum Flüchtlingsrecht verfolgen das Ziel, den Regierungsbeamtinnen und beamten, die für Flüchtlingsfragen zuständig oder davon betroffen sind, grundlegende Informationen zu vermitteln. Das BFM ist seit mehreren Jahren als Co-Direktor an diesen Kursen beteiligt und finanziert diese mit. Der Kurs zum internationalen Migrationsrecht wird ebenfalls vom BFM mitfinanziert und soll Themen wie die internationalen Mittel im Migrationsbereich und das Migrationsrecht, die Verantwortung des Staates, die Rechte und Pflichten der Migrantinnen und Migranten, den illegalen Menschenhandel sowie die Rechte der Wanderarbeiterinnen und arbeiter behandeln.