Bundesamt für Justiz
Überwachung des Fernmeldeverkehrs
Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
Worum geht es?
Mutmassliche Straftäter sollen sich nicht durch die Verwendung neuer Kommunikationstechnologien der Überwachung durch die Strafverfolgungsbehörden entziehen können. Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs wird deshalb an die technische Entwicklung angepasst. Die Totalrevision zielt nicht darauf mehr, sondern besser überwachen zu können. Gleichzeitig werden Bestimmungen eingeführt, die den Anforderungen des Datenschutzes Rechnung tragen.
Was ist bisher geschehen?
- Am 19. Mai 2010 schickt der Bundesrat die Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in die Vernehmlassung (
Medienmitteilung). - Am 23. November 2011 nimmt der Bundesrat Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung und beauftragt das EJPD, eine Botschaft auszuarbeiten (
Medienmitteilung). - Am 27. Februar 2013 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (
Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassung
- Erläuternder Bericht (254 Kb, pdf)
- Vorentwurf (70 Kb, pdf)
- Medienmitteilung vom 19. Mai 2010
Vernehmlassungsergebnisse
- Zusammenfassung (413 Kb, pdf)
- Medienmitteilung vom 23. November 2011
