Bundesamt für Justiz

Überwachung des Fernmeldeverkehrs

Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Worum geht es?

Mutmassliche Straftäter sollen sich nicht durch die Verwendung neuer Kommunikationstechnologien der Überwachung durch die Strafverfolgungsbehörden entziehen können. Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs wird deshalb an die technische Entwicklung angepasst. Die Totalrevision zielt nicht darauf mehr, sondern besser überwachen zu können. Gleichzeitig werden Bestimmungen eingeführt, die den Anforderungen des Datenschutzes Rechnung tragen.

Was ist bisher geschehen?
  • Am 19. Mai 2010 schickt der Bundesrat die Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in die Vernehmlassung  (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Am 23. November 2011 nimmt der Bundesrat Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung und beauftragt das EJPD, eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung Medienmitteilung).

Dokumentation

Vernehmlassungsergebnisse
Kontakt / Rückfragen
Patrick Rohner, Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 47 46, Kontakt