Bundesamt für Justiz
Revision des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches
Harmonisierung der Strafrahmen
Worum geht es?
Die Strafbestimmungen des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches sind bis heute noch nie in einem umfassenden Quervergleich dahingehend überprüft worden, ob sie der Schwere der Straftaten entsprechen und richtig aufeinander abgestimmt sind. Mit der Harmonisierung der Strafrahmen soll ein differenziertes Instrumentarium zur Sanktionierung von Straftaten zur Verfügung gestellt und dabei dem richterlichen Ermessen der nötige Spielraum belassen werden.
Was ist bisher geschehen?
- Am 8. September 2010 schickt der Bundesrat einen Vorentwurf über die Harmonisierung der Strafrahmen in die Vernehmlassung (
Medienmitteilung). - Am 19. Dezember 2012 entscheidet der Bundesrat, die Gesetzesrevision zurückzustellen. Er will die Strafrahmen auf der Grundlage des neuen Sanktionensystems harmonisieren (
Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
- Erläuternder Bericht (258 Kb, pdf)
- Vorentwurf (149 Kb, pdf)
- Medienmitteilung vom 8. September 2010
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
- Stellungnahmen der Kantone (4498 Kb, pdf)
- Stellungnahmen der politischen Parteien (1423 Kb, pdf)
- Weitere Stellungnahmen (16975 Kb, pdf)
Vernehmlassungsergebnisse
- Zusammenfassung (579 Kb, pdf)
- Medienmitteilung vom 19. Dezember 2012
