Bundesamt für Justiz

Revision des Strafregisterrechts

Worum geht es?

Die kantonalen Einbürgerungsbehörden, das Bundesamt für Polizei (fedpol) sowie der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) sind auf einen raschen und effizienten Zugang zu Strafregisterdaten angewiesen. Deshalb werden ihre bisher befristet auf Verordnungsstufe geregelten Online-Zugriffsrechte im Strafgesetzbuch verankert. Die aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderliche Gesetzesrevision hat keine Auswirkungen auf die aktuelle Praxis der betroffenen Behörden. Weitere Änderungen des Strafregisterrechts sind im Rahmen eines zweiten, umfassenderen Revisionsprojektes geplant.

Was ist bisher geschehen?
  • Am 30. April 2007 schickt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine Änderung der Strafregister-Verordnung in die Anhörung (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Am 14. Dezember 2007 verabschiedet der Bundesrat die Änderung der Strafregister-Verordnung und setzt sie auf den 15. Februar 2008 in Kraft (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Am 14. Januar 2009 schickt der Bundesrat eine Teilrevision des Strafgesetzbuches in die Vernehmlassung. Damit sollen die befristeten Online-Zugriffsrechte der kantonalen Einbürgerungsbehörden, des Bundesamtes für Polizei sowie des Nachrichtendienstes des Bundes (ehemals Dienst für Analyse und Prävention) auf Gesetzesstufe verankert werden (Medienmitteilung Medienmitteilung).

Dokumentation

Kontakt / Rückfragen
Patrick Gruber, Bundesamt für Justiz, T +41 31 324 95 28, Kontakt