Bundesamt für Polizei

Der Verarbeitungsprozess bei der DNA-Analyse

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Für die Erstellung eines DNA-Profils wird Personen in der Regel ein Wangenschleimhautabstrich (WSA) abgenommen. Für das DNA-Profil von Spuren-Proben werden an tatrelevanten Gegenständen Proben aus verschiedenen Materialien herausgelöst, respektive von diesen abgenommen.

Der Arbeitsablauf bei der DNA-Analyse für die Zwecke der Strafverfolgung sieht wie folgt aus:

  • Die ermittelnde Polizei- bzw. Justizbehörde übergibt ihre DNA-Probe, die sie bei der Spurensicherung oder durch einen Wangenschleimhautabstrich erstellt hat, einem vom Bund zugelassenen DNA-Analyselabor zur Erstellung eines DNA-Profils.
  • Die Koordinationsstelle DNA im Institut für Rechtsmedizin in Zürich speichert das neu erstellte Profil in der Datenbank CODIS und vergleicht das DNA-Profil mit den bereits erfassten Profilen.
  • Bei einer Übereinstimmung mit einem bereits vorhandenen Profil (Treffer bzw. Hit) verknüpfen die «AFIS DNA Services» das anonymisierte bzw. pseudonymisierte Resultat mit den entsprechenden Personen- respektive Fall-Angaben und übermitteln der ermittelnden Polizei- bzw. Justizbehörde einen entsprechenden Bericht.
  • Der gesamte Workflow wird über eine eigens auf diesen Zweck ausgerichtete und geschützte Kommunikationsplattform abgewickelt und durch die «AFIS DNA Services» überwacht.

Um Fehlanalysen auszuschliessen, wird die DNA-Profilerstellung von Spuren und Probenahmen von WSA in einer unabhängigen Doppelanalyse in den zugelassenen DNA-Analyselabors durchgeführt.