Bundesamt für Polizei

Gesuche

Für die Erteilung von Bewilligungen werden Bearbeitungsgebühren erhoben.
Die Minimalgebühr beträgt für die Herstellbewilligung Fr. 75.--, für die Einfuhrbewilligung Fr. 60.-- pro Bewilligung.

Die Bearbeitung des Zulassungsgesuchs mit abgekürzter Prüfung beträgt seit dem 1. Juli 2010 mindestens Fr. 1'000.--. Bei einer vollständigen Prüfung werden mindestens Fr. 1'500.-- in Rechung gestellt. Diese CH-Zulassung gilt nicht als EG-Baumusterprüfung.

Bei Ablehnung (wenn der Artikel Mängel aufweist und keine Zulassung erteilt werden kann) wird eine Gebühr von mindestens Fr. 200.-- erhoben.

Die Erteilung der CH-Identifikations-Nr. (bis 30.04.2010: Dekoränderungsgesuch) erfolgt kostenlos.

Einfuhr
Erwerb / Abbrand pyrotechnischer Gegenstände
Zulassung pyrotechnische Gegenstände
Herstellung