Bundesamt für Polizei
Gesuche
Für die Erteilung von Bewilligungen werden Bearbeitungsgebühren erhoben.
Die Minimalgebühr beträgt für die Herstellbewilligung Fr. 75.--, für die Einfuhrbewilligung Fr. 60.-- pro Bewilligung.
Die Bearbeitung des Zulassungsgesuchs mit abgekürzter Prüfung beträgt seit dem 1. Juli 2010 mindestens Fr. 1'000.--. Bei einer vollständigen Prüfung werden mindestens Fr. 1'500.-- in Rechung gestellt. Diese CH-Zulassung gilt nicht als EG-Baumusterprüfung.
Bei Ablehnung (wenn der Artikel Mängel aufweist und keine Zulassung erteilt werden kann) wird eine Gebühr von mindestens Fr. 200.-- erhoben.
Die Erteilung der CH-Identifikations-Nr. (bis 30.04.2010: Dekoränderungsgesuch) erfolgt kostenlos.
Einfuhr
- Einfuhr-Gesuch (246 Kb, pdf)
Erwerb / Abbrand pyrotechnischer Gegenstände
- Gesuch um Erwerbsschein / Abbrandbewilligung (62 Kb, pdf)
- Erwerbsschein (58 Kb, pdf)
- Abbrandbewilligung (59 Kb, pdf)
Zulassung pyrotechnische Gegenstände
- Zulassungs – Gesuch (143 Kb, pdf)
- Bestätigung mechanisches Rütteln (226 Kb, pdf)
- Bestätigung Warmlagerung (220 Kb, pdf)
Herstellung
- Gesuch um Herstellungsbewilligung (239 Kb, pdf)
