Bundesamt für Polizei
Pyrotechnische Gegenstände
Pyrotechnische Gegenstände enthalten mindestens einen Zünd- oder Explosivsatz. Ihre Energie ist dazu bestimmt, Licht, Wärme, Schall, Rauch, Druck, eine Bewegung oder ähnliche Wirkungen zu erzeugen.
Pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken (Feuerwerkskörper)
Pyrotechnische Gegenstände zu gewerblichen Zwecken
