Bundesamt für Polizei
Sprengmittel
Sprengmittel, das heisst Sprengstoff und Zünder, die zum Beispiel im Strassenbau, Tunnelbau, Sicherheitsbereich oder in der Landwirtschaft (Sprengen von Wurzelstöcken) eingesetzt werden. Sprengmittel dürfen nur von Inhabern eines gültigen Sprengausweises erworben werden.
Sprengmittel werden nur an Personen abgegeben, die einen gültigen Erwerbsschein (gemäss Art. 45 SprstV) vorweisen können.
