Bundesamt für Polizei
Verbotene Munition
verbotene Munition
Grundsätzlich sind Erwerb, Besitz, Herstellung oder Verbringen ins schweizerische Staatsgebiet von folgenden Munitionsarten verboten:
- Munition mit Hartkerngeschossen;
- Munition mit Geschossen, die einen Explosiv- oder Brandsatz enthalten;
- Munition mit einem oder mehreren Geschossen zur Freisetzung von Stoffen, welche die Gesundheit von Menschen auf Dauer schädigen;
- Munition, Geschosse und Flugkörper für militärische Abschussgeräte mit Sprengwirkung;
- Munition mit Geschossen zur Übertragung von Elektroschocks;
- Munition für Faustfeuerwaffen mit Deformationswirkung.
