Bundesamt für Polizei

Verbotene Munition

verbotene Munition

Grundsätzlich sind Erwerb, Besitz, Herstellung oder Verbringen ins schweizerische Staatsgebiet von folgenden Munitionsarten verboten:

  • Munition mit Hartkerngeschossen;
  • Munition mit Geschossen, die einen Explosiv- oder Brandsatz enthalten;
  • Munition mit einem oder mehreren Geschossen zur Freisetzung von Stoffen, welche die Gesundheit von Menschen auf Dauer schädigen;
  • Munition, Geschosse und Flugkörper für militärische Abschussgeräte mit Sprengwirkung;
  • Munition mit Geschossen zur Übertragung von Elektroschocks;
  • Munition für Faustfeuerwaffen mit Deformationswirkung.