FAQ – Häufig gestellte Fragen
Der Bundesrat klärt damit, welche Daten die Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA) den Strafverfolgungsbehörden auf deren Anordnung hin zur Verfolgung schwerer Straftaten liefern müssen. Das geltende Bundesgesetz betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) verpflichtet die FDA in
Art. 15 dazu, "den Fernmeldeverkehr der überwachten Person" zu liefern. Auf Verordnungsstufe wurde bisher aber trotz rasanter Entwicklung der Kommunikationsformen nicht klar festgehalten, welche Daten die FDA im Bereich Internet und Mobiltelefonie in welcher Form zu liefern haben. Das holt der Bundesrat nun nach. Er räumt damit das Risiko aus, dass die gesetzlich vorgesehene Überwachung des Fernmeldeverkehrs in der Mobiltelefonie und im Internet nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden kann.
