Revision des Gesetzes und der Verordnung

Die Überwachung des Fernmeldeverkehrs zur Aufklärung von Verbrechen ist durch die technische Entwicklung der letzten Jahre, vor allem im Internet, zunehmend erschwert worden. Aus diesem Grund aktualisiert der Bundesrat derzeit die über zehn Jahre alten Rechtsgrundlagen.

Am 19. Mai 2010 hat der Bundesrat eine Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) in die Vernehmlassung geschickt. Das Gesetz soll umfassend überarbeitet werden, damit das rechtliche Instrumentarium, die Möglichkeiten und die Schranken, auf die Zukunft ausgerichtet sind.

Gleichzeitig muss der Bundesrat dafür sorgen, dass das geltende Recht angewendet werden kann. Er hat daher am 23. November 2011 die revidierte Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Er klärt damit, welche Massnahmen Fernmeldedienstanbieterinnen ergreifen müssen, damit die Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung schwerer Straftaten Mobiltelefonie und Internet überwachen können. Gleichzeitig stellte der Bundesrat die Weichen für die laufende Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). So will er den Strafverfolgungsbehörden zwar den Einsatz spezieller Informatikprogramme ermöglichen, um auch den verschlüsselten Fernmeldeverkehr überwachen zu können. Online-Durchsuchungen und andere mögliche Anwendungen solcher Programme sollen hingegen nicht zulässig sein.