Bundesamt für Justiz: Evaluation
Das Bundesamt für Justiz (BJ) legt einen seiner Schwerpunkte auf Wirksamkeitsüberprüfungen wichtiger Erlasse. Es führt dort, wo es wichtige Dienstleistungen erbringt, Kundenbefragungen durch. Wirksamkeitsüberprüfungen dienen dem Amt zur Gesetzesvorbereitung sowie zur Sicherstellung der Umsetzung der Erlasse. Zudem ermöglichen sie, gegenüber den politischen Behörden und gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft darüber abzulegen, wie sich die Erlasse in der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wirklichkeit auswirken.
Das Bundesamt für Justiz stützt sich bei seinen Evaluationsaktivitäten und bei seiner Rolle als Querschnittamt im Bereich von Wirksamkeitsüberprüfungen auf Artikel 7 Absatz 4 der Organisationsverordnung für das EJPD (SR 172.213.1) ab. Darin wird es verpflichtet, methodische Grundsätze für die Vorbereitung von Erlassen und für die Evaluation staatlicher Massnahmen zu entwickeln, insbesondere im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit, sowie für adäquate Weiterbildungsmöglichkeiten zu sorgen.
- Strategie des Bundesamts für Justiz 2005-2011 (69 Kb, pdf)
- Planung des Bundesamts für Justiz 2008-2011 (82 Kb, pdf)
- Evaluation der Destabilisierungsgeräte (2011)
- Lotterien und Wetten (2010) (723 Kb, pdf)
- Modellversuche: Straf- und Massnahmenvollzug (laufend)
- Gleichstellungsgesetz (2006)
- Hauptabteilung Staats- und Verwaltungsrecht des Bundesamts für Justiz (2006) (286 Kb, pdf)
- Scheidungsrecht (2005)
- Opferhilfe (1996, 1998, 2000)
- Medienmitteilung über den Beginn der Evaluation 2007
- Pflichtenheft 2008 (197 Kb, pdf)
- Medienmitteilung über die Zwischenergebnisse der Evaluation 2010
- Bericht des Bundesrates vom 18. Juni 2010 über Zwischenergebnisse der Evaluation der neuen Bundesrechtspflege(BBl 2010 4837)
- Zwischenbericht der Evaluationsphase I 2010 (1793 Kb, pdf)
- 1. Zwischenbericht Projekt Rechtsschutzlücken 2010 (270 Kb, pdf)
