Europäische Antifolterkonvention
Am 26. November 1987, drei Jahre nach Verabschiedung der Antifolterkonvention durch die Vereinten Nationen, haben die Mitgliedstaaten des Europarates eine präventive Ziele verfolgende Antifolterkonvention geschaffen, die für die Schweiz am 1. Februar 1989 in Kraft getreten ist. Nach diesem europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (SR 0.106) besteht ein vom Ministerkomitee gewählter Ausschuss zur Verhinderung von Folter (CPT), der Gefängnisse und Anstalten der Vertragsstaaten besucht.
Die Ergebnisse und die anschliessend verabschiedeten Empfehlungen des Ausschusses müssten nach der Konvention nicht öffentlich bekanntgegeben werden, doch werden sie von den meisten Staaten veröffentlicht. Der Ausschuss hat die Schweiz bislang viermal, 1991, 1996, 2001und 2003 besucht. Die Schweiz hat die Berichte der Besuche des CPT sowie die Antworten des Bundesrates publiziert.
- Bericht des CPT über dessen Besuch in der Schweiz 2001 und Stellungnahme des Bundesrates (1869 Kb, pdf)
- Bericht des CPT über dessen Besuch in der Schweiz 2003 und Stellungnahme des Bundesrates (211 Kb, pdf)
- Bericht des CPT über dessen Besuch in der Schweiz 2007 und Stellungnahme des Bundesrates (1637 Kb, pdf)
- Bericht des CPT über dessen Besuch in der Schweiz 2011 und Stellungnahme des Bundesrates (1520 Kb, pdf)
