UNO-Antifolterkonvention
Am 10. Dezember 1984 wurde das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (SR 0.105) von der UNO-Generalversammlung angenommen. Von der Schweiz am 2. Dezember 1986 ratifiziert, ist es am 26. Juni 1987 in Kraft getreten.
Das Übereinkommen konkretisiert das allgemeine Folterverbot, indem es die Vertragsstaaten verpflichtet, eine Reihe von geeigneten Massnahmen zu ergreifen, um die Verhinderung bzw. Ahndung von Folterungen sicherzustellen und Personen, denen die Freiheit entzogen ist, vor Angriffen auf ihre körperliche und seelische Integrität zu schützen.
Dieses Übereinkommen sieht - ähnlich den Pakten von 1966 - ein internationales Kontrollsystem vor. Die Vertragsstaaten haben dem UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) alle vier Jahre Bericht über die Massnahmen zu erstatten, die sie ergriffen haben, um ihren Verpflichtungen aus dem Abkommen nachzukommen. Der Ausschuss kann zu den Berichten Stellung nehmen oder Vorschläge allgemeiner Natur machen. Im Mai 2005 hat er den vierten Bericht des Bundesrates geprüft. Dieser Bericht aktualisierte die drei vorangehenden Berichte von 1989, 1993 und 1997. Die nach Prüfung der Schweizer Berichte verabschiedeten Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Ausschusses wurden den Kantonen zur Kenntnis gebracht.
- Deuxième rapport 1993
- Second report 1993(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
- Troisième rapport 1997
- Third report 1997(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
- Quatrième rapport 2005
- Fourth report 2005(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
- Observations finales
- Final observations(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
- Cinquième/Sixième rapport 2009 (206 Kb, pdf)(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
- Schlussfolgerungen (47 Kb, pdf)
