Ferien-Initiative
Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle"
Die Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle" will in der Bundesverfassung einen neuen Artikel 110 Abs. 4 mit folgendem Wortlaut verankern: "Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlte Ferien von jährlich mindestens sechs Wochen." In den Augen des Bundesrates hat sich die geltende Ferienregelung bewährt. Sie belässt den Vertragsparteien und den Sozialpartnern den nötigen Spielraum, um sich für eine grosszügigere Ferienregelung zu entscheiden oder um Produktionsfortschritte auch in anderer Form (höherer Lohn, kürzere Arbeitszeiten oder sonstige attraktive Arbeitsbedingungen) zurückzugeben. Der Bundesrat beantragt deshalb dem Parlament, die Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle" ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen.
- Am 26. Juni 2009 reicht "Travail.Suisse" die Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle" mit 107 639 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei ein. Sie will in der Bundesverfassung einen neuen Artikel 100 Abs. 4 mit folgendem Wortlaut verankern: "Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlte Ferien von jährlich mindestens sechs Wochen."
- Am 24. März 2010 trifft der Bundesrat den Grundsatzentscheid, die Volksinitiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung empfehlen (
Medienmitteilung). - Am 18. Juni 2010 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative (
Medienmitteilung).
Parlamentarische Beratungen (10.057)
- Volksabstimmung vom 11. März 2012
Medienkonferenz vom 17. Januar 2012:
Referat von Bundesrätin Simonetta Sommaruga
Referat von Staatsrat Philippe Leuba
Medienmitteilung
- Vorprüfung(BBl 2008 181)
- Zustandekommen(BBl 2009 5669)
- Gutachten des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung zum Recht der Ferien in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen in Deutschland, Italien, Frankreich, Schweden, England und Japan (178 Kb, pdf)
- Auswirkungen von Freizeit auf Gesundheit und Produktivität. Gutachten von Prof. Norbert K. Semmer, Universität Bern (602 Kb, pdf)
