Kündigungsschutz / Whistleblowing
Teilrevision des Obligationenrechts (Sanktionen bei missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung) / Teilrevision des Obligationenrechts (Schutz bei Meldung von Missständen am Arbeitsplatz)
Arbeitnehmer, die auf Missstände am Arbeitsplatz hinweisen (sog. Whistleblower), setzen sich insbesondere dem Risiko einer Kündigung aus. Der Bundesrat hat deshalb vorgeschlagen, die Voraussetzungen für eine rechtmässige Meldung von Missständen am Arbeitsplatz im Obligationenrecht (OR) festzulegen. Die aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse ausgelöste Überprüfung der Sanktionen bei Kündigungen hat ergeben, dass die in allen schweren Fällen missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung vorgesehene Sanktion zu wenig wirksam ist. Um den Kündigungsschutz der Arbeitnehmer allgemein zu verbessern, soll mit einer weiteren Änderung des OR die maximale Entschädigung von sechs auf zwölf Monatslöhne erhöht werden.
- Am 5. Dezember 2008 schickt der Bundesrat eine Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung (
Medienmitteilung). - Am 16. Dezember 2009 nimmt der Bundesrat Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung. Bevor er über das weitere Vorgehen entscheidet, will er die im geltenden Recht vorgesehenen Sanktionen bei Kündigungen überprüfen. Er beauftragt das EJPD, zu dieser Frage eine weitere Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten (
Medienmitteilung). - Am 1. Oktober 2010 schickt der Bundesrat eine weitere Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung (
Medienmitteilung).
