eGRIS
(elektronisches Grundstücksinformationssystem)
Das Grossprojekt eGRIS befasst sich mit der Weiterentwicklung und Standardisierung des dezentral organisierten und mit verschiedenen Systemen geführten Grundbuchs sowie mit der Bereitstellung von Daten und zentralen Funktionen für die Behörden, Öffentlichkeit und Wirtschaft.
In der Tat sind heute die meisten Kantone von der traditionellen Grundbuchführung auf Papier zum informatisierten Grundbuch nach Artikel 949a ZGB übergegangen. Schweizweit werden hierfür fünf verschiedene Systeme eingesetzt. Somit unterscheiden sich die Organisation und die Grundbuchsysteme je nach Kanton.
Mit dem abgeschlossenen Basisprojekt eGRIS I (2001 – 2007) hat der Bund vorwiegend konzeptionelle, solide Grundlagen für die Standardisierung und den elektronischen Austausch mit dem Grundbuch geschaffen. Voraussetzung für den Austausch von Grundbuchdaten über die Grenzen der unterschiedlichen Systeme hinweg ist die Verwendung einheitlicher Datenmodelle und Schnittstellen sowie die Sicherstellung einer schweizweit eindeutigen Identifikation der Grundstücke (E-GRID). Als rechtliche Grundlage wurde parallel dazu die Technische Verordnung des EJPD und des VBS über das Grundbuch erarbeitet, die am 1. August 2007 in Kraft getreten ist (TGBV; SR 211.432.11).
Auf der Basis dieser Vorarbeiten werden im Nachfolgeprojekt eGRIS II (ab 2008) konkrete, nutzbringende Anwendungen umgesetzt. Die Entwicklung eines landesweiten Auskunftssystems für Grundbuchdaten, einer Plattform für den Datenbezug sowie der Infrastruktur für den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Grundbuchämtern wird durch die SIX Group in Partnerschaft mit Bund, Kantonen, Notaren, Banken und weiteren Beteiligten realisiert.
Weitere eGRIS- Teilprojekte, nämlich die Langzeitsicherung des schweizerischen Grundbuchdatenbestandes sowie die Konzeption und Einführung einer Eidgenössischen Personenidentifikation im Bereich Grundbuch, werden vom Bund vorangetrieben.
