Reisefreiheit und Sicherheit

Über 60 Staaten stellen bereits nach internationalen Standards Pässe mit elektronisch gespeicherten Daten aus (E-Pass, auch biometrischer Pass genannt). Die Schengen-Staaten sind seit August 2006 verpflichtet, nur noch solche E-Pässe auszustellen. Die entsprechende EG-Ausweisverordnung ist auch für die Schweiz als assoziierter Schengen-Staat massgebend. Die Ausstellung von E-Pässen ist ferner wichtig, damit Schweizerinnen und Schweizer weiterhin ohne Visum in die USA reisen können.

Sollte es in Zukunft auch bei der seit 1995 ausgestellten ID zu technischen Weiterentwicklungen kommen, wird der Bundesrat eine Wahlfreiheit zwischen einer Identitätskarte mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten und einer ohne solche Daten gewährleisten, soweit dies mit den internationalen Anforderungen zu vereinbaren ist.

Seit September 2006 stellt die Schweiz E-Pässe im Rahmen eines befristeten Pilotprojektes aus. Die definitive Einführung erfordert eine Anpassung des heutigen Ausweisgesetzes, welche am 17.05.2009 durch das Stimmvolk angenommen wurde. Diese ermöglicht die elektronische Speicherung des Fotos und zweier Fingerabdrücke im Pass gemäss den internationalen Vorgaben.

Hoher Schutz der Daten
Das Gesetz enthält strenge Bestimmungen zum Schutz der gespeicherten Daten. Zudem ist es weiterhin verboten, die Ausweisdatenbank für Fahndungszwecke zu nutzen. Eine Überwachung der Bürgerinnen und Bürger mittels des neuen Passes ist ausgeschlossen.