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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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Zugang zu amtlichen Dokumenten

Allgemeine Informationen
Das Öffentlichkeitsprinzip fördert die Transparenz der Verwaltung und stärkt damit das Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Institutionen. Deshalb kann jede Person Einsicht in amtliche Dokumente verlangen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten kann jedoch zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen eingeschränkt oder verweigert werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn durch die Einsicht in amtliche Dokumente die freie Meinungs- und Willensbildung einer Behörde beeinträchtigt oder die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet werden könnte. Weitere Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip sind ferner vorgesehen, wenn Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse offenbart werden könnten.
Wohin richten Sie Ihr Einsichtsgesuch an unser Departement?
Die Anfragen können per Post, per Mail, per Fax oder per Tel. an das EJPD gerichtet werden. Untenstehend sind die entsprechenden Kontakte angegeben, wo diese Anfragen eingereicht werden können.

Grundsätzlich sind die Anfragen direkt an das zuständige Amt/die Dienstelle im EJPD zu richten, also dort, wo das entsprechende Dokument erstellt wurde. Die Ansprechpartner dieser Ämter/Dienststellen sind alle unten aufgeführt und stehen für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Falls Sie nicht sicher sind, an welche Dienstelle Sie sich richten müssen, können Sie die allgemeinen Kontaktangaben des Generalsekretariates EJPD benützen. Zudem dient das GS EJPD auch als allgemeine Auskunfts- und Koordinationsstelle für das ganze Departement.
Ansprechpartner und Adressen der Bundesämter / Dienststellen im EJPD
Generalsekretariat EJPD (GS EJPD)
+ alle Einsichtsgesuche, die nicht direkt an ein Amt / eine Dienststelle des EJPD gerichtet werden können. Zudem übernimmt das GS EJPD die Funktion der allgemeinen Auskunfts- und Koordinationsstelle für das ganze Departement
Generalsekretariat EJPD
Einsichtsgesuche Öffentlichkeitsgesetz
Rolf Reinhard
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
T +41 31 322 53 48, F +41 31 322 78 32
E-Mail
Bundesamt für Justiz (BJ)
Bundesamt für Justiz
Einsichtsgesuche Öffentlichkeitsgesetz
Folco Galli
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 31 322 77 88, F +41 31 322 77 87
E-Mail
Bundesamt für Polizei (fedpol)
Bundesamt für Polizei
Einsichtsgesuche Öffentlichkeitsgesetz
Ewa Krenger
Nussbaumstrasse 29
CH-3003 Bern
T +41 31 324 16 98 , F +41 31 312 25 79
E-Mail
Bundesamt für Migration (BFM)
Bundesamt für Migration
Einsichtsgesuche Öffentlichkeitsgesetz
Hanspeter Blum
Quellenweg 6
CH-3003 Bern-Wabern
T +41 31 325 10 75, F +41 31 324 80 47
E-Mail
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE)
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Einsichtsgesuche Öffentlichkeitsgesetz
Jürg Herren
Stauffacherstrasse 65
CH-3003 Bern
T +41 31 377 72 16, F +41 31 377 77 78
E-Mail
Bundesamt für Metrologie (METAS)
Bundesamt für Metrologie
Einsichtsgesuche Öffentlichkeitsgesetz
Jürg Niederhauser
Lindenweg 50
CH-3003 Bern-Wabern
T +41 31 323 49 70, F +41 31 323 32 10
E-Mail
Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK)
Eidgenössische Spielbankenkommission
Einsichtsgesuche Öffentlichkeitsgesetz
Petra Tscherrig
Eigerplatz 1
CH-3003 Bern
T +41 31 324 05 26, F +41 31 323 12 06
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Bundesanwaltschaft (BA); nur für administrative Angelegenheiten
Bundesanwaltschaft
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Jacques Droux
Taubenstrasse 16
CH-3003 Bern
T +41 31 322 45 31, F +41 31 322 45 07
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Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung (SIR)
Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung
Einsichtsgesuche Öffentlichkeitsgesetz
Alfredo Santos
CH-1015 Lausanne-Dorigny
T +41 21 692 49 21, F +41 21 692 49 49
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