Revision des Europäischen Patentübereinkommens unter Schweizer Vorsitz

Medienmitteilungen, EJPD, 17.11.2000

Die Vertragsstaaten der Europäischen Patentorganisation (EPO) tagen vom 20. - 29. November in München an einer diplomatischen Konferenz, um das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) zu revidieren. Die Schweiz spielt in der EPO eine führende Rolle. Der Direktor des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum, Roland Grossenbacher, ist Präsident des Verwaltungsrates und hat auch den Vorsitz der Konferenz.

In den bald 30 Jahren ihrer Existenz hat sich die EPO sehr gut entwickelt. Sie zählt mittlerweile 20 Mitgliedstaaten, nämlich alle EU-Länder sowie Liechtenstein, Monaco, die Schweiz, die Türkei und Zypern. Eine ganze Reihe von mittel- und osteuropäischen Staaten wird ab Mitte 2002 beitreten. Gegenüber den ursprünglich erwarteten 30'000 jährlichen Patentanmeldungen nimmt das Europäische Patentamt (EPA) mit seinen bald 5000 Bediensteten nunmehr rund 140'000 Anmeldungen pro Jahr entgegen. Es ist nicht zuletzt dieser Erfolg, der jetzt eine gründliche Überarbeitung des EPÜ notwendig gemacht hat. Sie soll dem EPA ein noch effizienteres Arbeiten ermöglichen, namentlich etwa durch das Zusammenführen von Recherche und Prüfung. Aber auch die technische Entwicklung, das Bedürfnis nach vermehrter Rechtssicherheit und die Anliegen der Benutzer des Patentsystems haben Handlungsbedarf entstehen lassen. Fast 100 Artikel des EPÜ sollen revidiert werden.

Patentierung von Computerprogrammen?

Die meisten vorgeschlagenen Änderungen sind verfahrensrechtlicher Natur und auf einer sehr technischen Ebene angesiedelt. Daneben sind einige ganz wesentliche Neuerungen zu erwähnen, so die bessere Verankerung der EPO auf der politischen Ebene durch die Institutionalisierung einer Regierungskonferenz der Vertragsstaaten auf Ministerstufe. Für die Fortentwicklung des europäischen Patentsystems entscheidend dürfte aber die vorgeschlagene ausdrückliche Anerkennung fakultativer Zusatzübereinkommen sein. Ein erstes solches Übereinkommen wurde schon letzten Monat aufgrund eines schweizerisch-schwedischen Vorschlages in London unterzeichnet; es beschränkt die erforderlichen Übersetzungen europäischer Patente und senkt damit die Kosten massiv. An einem Instrument zur Vereinheitlichung der Gerichtsbarkeit betreffend europäische Patente wird, ebenfalls unter massgeblicher Beteiligung der Schweiz, bereits intensiv gearbeitet. Dieses «développement à deux vitesses» prägt auch die Vorarbeiten am künftigen Gemeinschaftspatent, zu dem die Europäische Kommission diesen Sommer einen Vorschlag vorgelegt hat. Zu intensiver Diskussion Anlass geben wird wohl die Patentierung von Computerprogrammen, obwohl die aus rechtstechnischen Gründen vorgeschlagene Streichung der diesbezüglichen Schutzausnahme (die im schweizerischen Gesetz nicht aufgeführt ist) an der gegenwärtigen Rechtslage nichts ändern würde.

Brisante Themen ausgeklammert

Einzelne brisante Punkte wurden bewusst aus der gegenwärtigen Revision ausgeklammert, wie z. B. das Verhältnis zum künftigen Gemeinschaftspatent. Dies geschah aus dem einfachen Grunde, weil die Diskussion innerhalb der EU noch nicht abgeschlossen ist. Anders bei der Patentierung biotechnologischer Erfindungen, die in einer Richtlinie der Gemeinschaft bereits klar geregelt ist. Obwohl die Frist hierfür Mitte 2000 abgelaufen ist, hat erst eine Minderheit der EU-Länder diese Richtlinie umgesetzt. Sie wurde als solche verschiedentlich in Frage gestellt. Es wäre nicht sinnvoll gewesen, in der EPO eine parallele Diskussion auszulösen und allenfalls abweichende Schlüsse zu ziehen.

Bern, den 17. November 2000

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