Bundesanwaltschaft stellt Rechtshilfe der Schweiz an Russland im Strafverfahren «Borodin et al.» ein

Medienmitteilungen, EJPD, 19.12.2000

Am 10. November 1998 ersuchte die russische Generalstaatsanwaltschaft die Schweiz erstmals um Rechtshilfe in einem in Russland eröffneten Strafverfahren ge-gen hohe Beamte der russischen Präsidialverwaltung in Moskau wegen des Ver-dachts auf Korruption und Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit der Renovation des Kremls sowie weiterer Gebäude. Die Bundesanwaltschaft trat anfangs Dezem-ber 1998 auf das Rechtshilfegesuch ein und leistete im folgenden umfangreiche und umfassende Rechtshilfe, gestützt auf das IRSG und seit anfangs März 2000 auf das europäische Rechtshilfeübereinkommen in Strafsachen sowie auf ein im April 1998 vom damaligen Generalstaatsanwalt Skuratow und der ehemaligen Bundesanwältin Carla Del Ponte unterzeichnetes "Memorandum of Understanding" zur Rechtshilfe-zusammenarbeit beider Länder. Im Laufe des Jahres 1999 eröffnete die Genfer Ju-stiz im selben Zusammenhang ein von der Rechtshilfe der Bundesanwaltschaft un-abhängiges Strafverfahren gegen verschiedene Personen schweizerischer und aus-ländischer Herkunft wegen des Verdachts der Geldwäscherei.

Einstellung des Strafverfahrens durch Russland bestätigt

Am 13. Dezember 2000 gab der stellvertretende Leiter der Hauptuntersuchungsab-teilung der russischen Generalstaatsanwaltschaft, Ruslan Tamaiew, über die Medien bekannt, dass die russische Generalstaatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen "Borodin et al." am 8. Dezember 2000 eingestellt habe. Auf Anfrage der Bundesan-waltschaft stellte die russische Generalstaatsanwaltschaft eine schriftliche Begrün-dung ihres Entscheides in Aussicht. Am 15. Dezember 2000 traf bei der Bundesan-waltschaft ein kurzes Schreiben des stv. russischen Generalstaatsanwalts Kolmogo-rov ein, in welchem er die Einstellung des Strafverfahrens mangels Tatbestandes bekanntgab. Die Bundesanwaltschaft betrachtet damit die Rechtshilfe der Schweiz an Russland im Rahmen dieses Verfahrens als beendet. Es ist im übrigen nicht Auf-gabe der Bundesanwaltschaft, die Einstellung des Verfahrens oder die Gründe, die dazu geführt haben, zu kommentieren.

Originaldokumente standen zur Verfügung

Während der letzten Monate und namentlich im Umfeld der Bekanntgabe der Verfah-renseinstellung wurden in russischen Medien verschiedentlich Aussagen von Ver-tretern der russischen Generalstaatsanwaltschaft oder aus deren Umfeld wiederge-geben, die geeignet sind, die aufwändigen Rechtshilfeanstrengungen der Schweiz in diesem Verfahren zu diskreditieren. Die Bundesanwaltschaft hält deshalb folgendes fest: Die russische Generalstaatsanwaltschaft wurde von der Bundesanwaltschaft ständig und umfassend über vorliegende Akten informiert und sämtliche Fragen wur-den jederzeit beantwortet. Die Weitergabe der Akten an die russischen Behörden wurde zügig vorgenommen, soweit diese dazu Hand boten. So erhob die Bundesan-waltschaft beispielsweise Originalunterlagen, welche die russischen Behörden offen-bar zur Verifizierung von Unterschriften benötigten. Diese Originaldokumente stellte die Bundesanwaltschaft den russischen Behörden mehrfach ausdrücklich zur Verfügung. Sie wurden jedoch in der Folge nicht in Anspruch genommen. Gleichzei-tig weist die Bundesanwaltschaft darauf hin, dass Russland entgegen den Aussagen von Ruslan Tamaiew auch weitere beschlagnahmte Dokumente nicht in Anspruch genommen hat, was im Schreiben des stv. russischen Generalstaatsanwalts Kol-mogorov bestätigt wird. Da es sich aus Sicht der Bundesanwaltschaft um aufschluss-reiches Material handelt, stellt sie die entsprechenden Akten der Genfer Generalpro-kuratur für ihr Verfahren zur Verfügung.

Rechtshilfezusammenarbeit Schweiz - Russland geht weiter

Im übrigen geht die Bundesanwaltschaft davon aus, dass die im erwähnten "Memo-randum of Understanding" und im Rahmen verschiedener persönlicher Kontakte auf Ebene der Strafverfolgungsbehörden beider Länder getätigten Abmachungen weiter-hin ihre Geltung behalten und die Rechtshilfezusammenarbeit der beiden Länder in der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption weitergeht.

Bern, 19. Dezember 2000

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