Bundesamt für Justiz

Wegen versuchter Ausfuhr von Kulturgütern an die Türkei ausgeliefert

Medienmitteilungen, BJ, 30.10.2000

Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat heute Montag einen deutsch-türkischen Doppelbürger an die Türkei ausgeliefert. Der wegen versuchter Ausfuhr von Kulturgütern gesuchte Mann flog am Vormittag in Zürich-Kloten in Begleitung von zwei türkischen Polizeibeamten nach Istanbul ab.

Der Mann war am 16. März 2000 auf Grund eines Ersuchens von Interpol Ankara in St. Margrethen festgenommen und in Auslieferungshaft versetzt worden. Am 12. April reichte die Türkei ein formelles Auslieferungsersuchen wegen versuchter Ausfuhr von Kulturgütern ein. Nach Angaben der türkischen Behörden soll er versucht haben, 531 illegal ausgegrabene antike Gegenstände (verschiedene Marmorfragmente, Münzen sowie einen Grabstein) nach Deutschland zu schmuggeln, um sie dort im Fachhandel zu veräussern. Am 16. Juni bewilligte das Bundesamt für Polizei (BAP), die bis zum 30. Juni zuständige Behörde, die Auslieferung. Eine Beschwerde gegen den Auslieferungsentschied wies das Bundesgericht am 16. Oktober 2000 ab. Es hielt insbesondere fest, dass es im vorliegenden Fall keine genügenden Anhaltspunkte dafür gebe, dass der Beschwerdeführer nicht mit einem menschenrechtskonformen Verfahren in der Türkei rechnen könne.

Kontakt / Rückfragen
Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 77 88, Kontakt