Bundesamt für Justiz

Engere Zusammenarbeit mit den Kantonen bei internationalen Kindesentführungen

Erstes Treffen der Zentralbehörde des BJ mit Kantonsvertretern in Bern

Medienmitteilungen, BJ, 15.11.2000

Das Bundesamt für Justiz (BJ) und die Kantone wollen bei internationalen Kindesentführungen enger zusammenarbeiten. In Bern hat am Mittwoch erstmals ein Treffen der Zentralbehörde zur Behandlung von Kindesentführungen im BJ und den Vertretern der neu geschaffenen kantonalen Koordinationsorgane stattgefunden.

Ziel des Haager Uebereinkommens über Kindesentführungen und des Europäischen Sorgerechtsübereinkommens ist die möglichst rasche Rückführung von Kindern, die widerrechtlich in einen Vertragsstaat entführt worden sind oder dort widerrechtlich zurückbehalten werden. In der Schweiz betreffen Gesuche zur Rückgabe eines Kindes oder zum Schutz des Besuchsrechts oft mehrere kantonale Behörden, was zu einer langen Dauer des Verfahrens führen kann. Um diese Verfahren zu beschleunigen und die internationalen Uebereinkommen besser umzusetzen, sind kantonale Koordinationsorgane (KKO) geschaffen worden.

Die KKO stellen die Koordination innerhalb des Kantons sicher, wenn mehrere Behörden an einem Verfahren beteiligt sind. Dies wird besonders beim Vollzug von Rückgabeentscheiden von grossem Vorteil sein. Zudem sind die KKO für die Information der betroffenen Behörden (v.a. über die innerkantonale Umsetzung der Uebereinkommen) verantwortlich. Sie sind ferner besondere Ansprechpartner der Zentralbehörde des BJ. Die Zentralbehörde verkehrt aber nach wie vor direkt mit den betroffenen kantonalen Stellen (Polizei, Vormundschaftsbehörde usw.) und nimmt ihre Aufgaben der internationalen Koordination, des Schutzes der Kinder, der Vermittlung und der Prävention wahr.

Haager Uebereinkommen: Schweiz hat neue Beitritte angenommen

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat am 7. November 2000 den Beitritt neuer Staaten zum Haager Uebereinkommen über Kindesentführungen angenommen. Es handelt sich um Belarus, Costa Rica, Malta, Turkmenistan, Uruguay und Usbekistan. Der Beitritt von Brasilien, der Fidschi-Inseln und Paraguay wurde unter dem Vorbehalt angenommen, dass diese Staaten eine Zentralbehörde bestimmen. Im Verhältnis zwischen der Schweiz und den neuen Vertragsstaaten wird das Uebereinkommen im Frühjahr 2001 in Kraft treten. Die Schweiz kann damit bei Kindesentführungen mit 57 Staaten auf der Grundlage des Haager Uebereinkommens zusammenarbeiten.

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