Neues Partnerschaftsgesetz verlangt Verordnungsanpassungen im Migrationsbereich
Medienmitteilungen, EJPD, 15.11.2006
Bern. Mit der Inkraftsetzung des Partnerschaftsgesetzes per 1. Januar 2007 müssen im Ausländerbereich Verordnungen angepasst werden. Bei der Anpassung der Verordnungsbestimmungen im Migrationsbereich werden die eingetragenen Partnerinnen und Partner den Ehegatten gleichgestellt.
Die Einführung der registrierten Partnerschaft soll gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen, ihre Beziehung rechtlich abzusichern. Das Partnerschaftsgesetz wird per 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Dies bedingt auch Verordnungsanpassungen im Migrationsbereich.
So sollen die Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG), die Asylverordnungen 1 und 2, die Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen und die Begrenzungsverordnung angepasst werden. Mit diesen Anpassungen werden die eingetragenen Partnerinnen und Partner den Ehegatten gleichgestellt.
Diese Bestimmungen treten zusammen mit dem Partnerschaftsgesetz am 1. Januar 2007 in Kraft.
So sollen die Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG), die Asylverordnungen 1 und 2, die Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen und die Begrenzungsverordnung angepasst werden. Mit diesen Anpassungen werden die eingetragenen Partnerinnen und Partner den Ehegatten gleichgestellt.
Diese Bestimmungen treten zusammen mit dem Partnerschaftsgesetz am 1. Januar 2007 in Kraft.
