Stagiaires-Abkommen mit Kanada

Medienmitteilungen, EJPD, 15.12.2006

Das seit 1979 zwischen der Schweiz und Kanada bestehende Abkommen über den Austausch von Stagiaires wird erweitert. Neu kommen auch Personen während der Ausbildung in den Genuss dieses vereinfachten Zugangs zu einer Bewilligung für einen befristeten Arbeitsaufenthalt in Kanada. Das hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen.

Seit dem 5. Dezember 1979 besteht zwischen der Schweiz und Kanada eine Vereinbarung über den Austausch von jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Im Vordergrund solcher Stagiaires-Abkommen steht das Ziel, die berufliche und sprachliche Weiterbildung junger Schweizer Berufsleute mit abgeschlossener Ausbildung zu fördern. Mit dem geänderten Abkommen wird seine Anwendung nun auch auf Personen ausgedehnt, die einen Arbeitsaufenthalt als Bestandteil ihrer Ausbildung absolvieren möchten, die also ihre berufliche Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Mit dieser Erweiterung soll der Austausch grundsätzlich weiter gefördert und das Verhältnis Schweizer/innen - Kanadier/innen verbessert werden.

Zentraler Punkt aller Vereinbarungen ist die Verpflichtung der Partnerstaaten, jedes Jahr und ungeachtet der beidseitigen Lage auf dem Arbeitsmarkt einer gewissen Anzahl von Stagiaires auf 18 Monate befristete Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen zu erteilen. Der Inländervorrang fällt weg. Seit Bestehen des Abkommens machen weit mehr Schweizerinnen und Schweizer Gebrauch von der Vereinbarung als umgekehrt kanadische Staatsangehörige (1980 bis 2005: 3'581 Schweizer/innen, 1'570 Kanadier/innen).

Im Rahmen der schweizerisch-kanadischen Stagiaires-Vereinbarung können jährlich je 400 schweizerische Stagiaires in Kanada und kanadische Stagiaires in der Schweiz eine auf 18 Monate befristete Arbeitsbewilligung zur beruflichen und sprachlichen Weiterbildung erhalten; das Kontingent wird Jahr für Jahr auf dem Korrespondenzweg festgelegt.

Weitere Auskünfte 
Roland Flükiger, Bundesamt für Migration, +41 (0)31 322 28 85