Prinzip der nationalen Erschöpfung im Patentrecht bestätigt

Medienmitteilungen, EJPD, 21.12.2007

Bern. Vorsprünge im Wettbewerb lassen sich nur durch Innovation erzielen. Patente schützen technische Innovationen als Eigentum. Der Patentschutz garantiert die ausschliessliche wirtschaftliche Nutzung solcher Innovationen durch ihren Erschaffer. Dieser erhält dazu auch das Recht, den Import eines von ihm im Ausland vertriebenen patentgeschützten Produkts zu verbieten (Prinzip der nationalen Erschöpfung). In der heute verabschiedeten Botschaft zu einer Änderung des Patentgesetzes hält der Bundesrat an diesem Prinzip fest. Ein Systemwechsel wäre ein staatlicher Eingriff in das Eigentum, der nicht zu ökonomisch besseren Leistungen führt.

Innovation setzt voraus, dass sich innovativ tätige Personen die Früchte ihrer Arbeit als Eigentum sichern können. Dritte müssen dazu von der Nutzung der Innovationen, zu deren Gestehungskosten sie nichts beigetragen haben, ausgeschlossen werden. Der Patentschutz ist hier ein zentrales Instrument. Das Patentrecht gibt Patentinhabern ein Bündel von Abwehrrechten. Dank diesen kann der Patentinhaber Dritten die wirtschaftliche Nutzung seiner Erfindung verbieten. Der Patentschutz ist deswegen für die Förderung der Innovationstätigkeit unverzichtbar und für den Forschungs- und Entwicklungsstandort Schweiz von herausragender Bedeutung.

Das Prinzip der nationalen Erschöpfung ist ein wesentliches Element dieses Patentschutzes. Es verhindert, dass eine innovativ tätige Person in der Schweiz mit ihren eigenen patentgeschützten Produkten aus dem Ausland konkurrenziert wird und infolgedessen den von ihr errungenen Marktvorsprung mit dem Handel teilen muss. Der Handel würde den Innovationsgewinn zumindest teilweise abschöpfen, ohne selbst in die Forschung und Entwicklung investiert zu haben. Die durch Eigentumsrechte erreichte wirtschaftliche Zuordnung einer Erfindung zu ihrem Erschaffer soll aber gerade verhindern, dass dieser um einen Teil der Früchte aus seinem Marktvorsprung gebracht wird.

Das Prinzip der nationalen Erschöpfung ist allerdings politisch umstritten. Darum ersuchte das Parlament den Bundesrat, bis Ende 2007 eine Gesetzesvorlage zur Frage der Erschöpfung im Patentrecht auszuarbeiten.

Der Bundesrat befasste sich in den vergangenen sieben Jahren mehrmals mit den Alternativen zum Prinzip der nationalen Erschöpfung. Unter anderem legte er in drei Berichten die Resultate umfangreicher Untersuchungen zu den Auswirkungen eines Systemwechsels bei der Erschöpfung im Patentrecht vor. Dabei kam der Bundesrat stets zum Schluss, dass für die Schweiz ein Wechsel des Systems nachteilig wäre. Der Bundesrat bekräftigte daher mit der heute verabschiedeten Botschaft seine Präferenz für das geltende Prinzip der nationalen Erschöpfung im Patentrecht.

Für den Bundesrat ist der zeitlich beschränkte Eigentumsschutz neuer technischer Errungenschaften ein wichtiger Garant für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Das Prinzip der nationalen Erschöpfung ist ein unerlässliches Element dieses Schutzes. Es ist – entgegen verbreiteter Ansicht – als Ursache für die Hochpreissituation in der Schweiz von untergeordneter Bedeutung. Preisunterschiede zum Ausland erklären sich durch eine Mehrheit preissteigernder Faktoren, namentlich durch technische Handelshemmnisse. Der Bundesrat ist gewillt, die Hochpreissituation vor allem mit der Revision des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse anzugehen.

Mit einem Systemwechsel bei der Erschöpfung würde der Staat zwar mehr Wettbewerb auf der Stufe des Vertriebs (Intrabrand-Wettbewerb) erzwingen, allerdings zum Preis eines Eingriffs in die Eigentumsrechte. Ein derartiger Staatseingriff in das Eigentum wäre nach Auffassung des Bundesrats falsch, weil er nicht zu ökonomisch besserer Leistung führt. Er wäre sogar schädlich, weil er wirtschaftlich falsche Anreize setzt.

Kontakt / Rückfragen
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE), T +41 31 377 77 77, Kontakt