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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative gestartet

Aussprache mit Vertretern des Initiativkomitees geplant

Medienmitteilungen, EJPD, 22.12.2008

Bern. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat das Bundesamt für Justiz (BJ) beauftragt, bis Anfang 2009 erste Vorschläge für die Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative auszuarbeiten. Die Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) wird zudem im Januar Vertreter des Initiativkomitees zu einer Aussprache empfangen.

Der neue Artikel 123b der Bundesverfassung, der am 30. November 2008 mit der Annahme der Volksinitiative "Für die Unverjährbarkeit pornographischer Straftaten an Kindern" in Kraft getreten ist, enthält unbestimmte Rechtsbegriffe. Um die Rechtssicherheit und eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten, hat Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf das BJ mit der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung beauftragt. Das BJ wird Anfang 2009 der Departementschefin ein Konzept unterbreiten, das den Handlungsbedarf und mögliche gesetzgeberische Lösungsvarianten aufzeigt. Insbesondere wird es darum gehen, die Begriffe "Kinder vor der Pubertät" und "sexuelle und pornografische Straftaten" näher zu bestimmen. Das BJ kann bei Bedarf auf externe Fachleute zurückgreifen.
Weitere Auskünfte
Alexis Schmocker, Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 76 43, E-Mail