Neue Bundesrechtspflege: Reform auf Kurs
Bundesrat veröffentlicht Bericht über Zwischenergebnisse der Evaluation
Medienmitteilungen, EJPD, 18.06.2010
Bern. Die neue Gerichtsorganisation mit Bundesgericht, Bundesverwaltungsgericht und Bundesstrafgericht sowie die neuen Rechtsmittel (Einheitsbeschwerde) und Verfahren bewähren sich. Zu diesem Schluss gelangt der Bericht über Zwischenergebnisse der Evaluation der neuen Bundesrechtspflege, den der Bundesrat am Freitag veröffentlicht hat.
Die für 2011–13 vorgesehene zweite Phase der Evaluation wird zeigen, ob sich die positiven Befunde weiter bestätigen und ob die festgestellten Schwächen blosse Kinderkrankheiten bei der Umsetzung der Reform sind oder tiefer liegen. Weitere Befragungen und Datenanalysen sowie eine Urteilsanalyse werden 2011/12 durchgeführt und zu einem Schlussbericht verarbeitet. 2012 erscheint ferner ein abschliessender Bericht über allfällige verbleibende Rechtsschutzlücken. Der Bundesrat wird sich 2013 in einem ausführlicheren Bericht an die Bundesversammlung zu den Schlussergebnissen der Evaluation und zu allfälligem Handlungsbedarf äussern.
Drei Ziele verfolgte die Reform der Bundesrechtspflege: eine Entlastung des Bundesgerichts und damit die Erhaltung seiner Funktionsfähigkeit als oberstes Gericht, eine Erhöhung des Rechtsschutzes und die Vereinfachung der Verfahren. Zur Entlastung des Bundesgerichts trugen namentlich die neue Gerichtsorganisation des Bundesgerichts (Schaffung der Verwaltungskommission, Straffung der Gerichtsorganisation) und die Schaffung des Bundesverwaltungsgerichts bei. Der Rechtsschutz konnte durch die Schaffung des Bundesverwaltungsgerichts und, in leicht vermindertem Masse, des Bundesstrafgerichts, durch die neue Einheitsbeschwerde und durch die Einrichtung neuer Rechtswege auf kantonaler Ebene verbessert werden. Der Bundesrat ist allerdings der Ansicht, dass weitere Verbesserungen angezeigt sind, wie er in seiner Stellungnahme zur Motion Janiak (10.3054) festgehalten hat. Zur Vereinfachung der Verfahren trugen wiederum die Schaffung des Bundesverwaltungsgerichts und die neue Einheitsbeschwerde bei.
