Bundesamt für Justiz

Ausserfamiliäre Betreuung von Kindern

Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern und Verordnung über die Adoption

Worum geht es?

Der Erlass der Pflegekinderverordnung im Jahr 1977 stellte einen Meilenstein für den Kindesschutz dar. Doch seither haben sich die Vorstellungen davon, was unter dem Begriff "Kindeswohl" zu verstehen ist, stark gewandelt und die Betreuungsformen sind vielfältiger geworden. Deshalb wird die Verordnung durch eine Totalrevision den heutigen Anforderungen angepasst. Die neue Kinderbetreuungsverordnung gewährleistet mittels klarer rechtlicher Vorgaben das Wohl der Kinder, die in einer fremden Familie oder in einer Einrichtung betreut werden. Durch die Festlegung einheitlicher Qualitätsstandards und die Verpflichtung zur Aus- und Weiterbildung trägt sie zu einer weiteren Professionalisierung der ausserfamiliären Betreuung von Kindern bei.

Was ist bisher geschehen?
  • Am 23. August 2006 nimmt der Bundesrat einen Expertenbericht über das Pflegekinderwesen in der Schweiz zur Kenntnis und legt den Vorschlag, in der Pflegekinderverordnung weitergehende Regelungen und Anforderungen festzulegen, den Kantonen zur Stellungnahme vor (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Am 16. Januar 2008 beauftragt der Bundesrat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), die von den Kantonen in der Vernehmlassung aufgeworfenen Fragen zu prüfen und allenfalls eine Revision der Verordnung vorzubereiten (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Am 5. Juni 2009 schickt der Bundesrat die totalrevidierte Pflegekinderverordnung, die in Kinderbetreuungsverordnung umbenannt wird, in die Vernehmlassung (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Am 16. Dezember 2009 nimmt der Bundesrat Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung und beauftragt das EJPD, die Verordnung im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse zu überarbeiten (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Am 17. September 2010 schickt der Bundesrat die im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse überarbeitete Kinderbetreuungsverordnung in eine zweite Vernehmlassung (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Am 29. Juni 2011 beschliesst der Bundesrat, die Verabschiedung neuen gesetzlichen Grundlage durch das Parlament abwarten und erst anschliessend über das weitere Vorgehen bei der Kinderbetreuungsverordnung zu entscheiden. Er setzt zudem die Adoptionsverordnung auf den 1. Januar 2012 in Kraft (Medienmitteilung Medienmitteilung).

Dokumentation

Kontakt / Rückfragen
Judith Wyder, Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 41 78, Kontakt