Bundesamt für Justiz

Revision des Vormundschaftsrechts

Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht)

Worum geht es?

Die Revision des Vormundschaftsrechts ist die letzte Etappe der Gesetzgebungsarbeiten zum Familienrecht. Ziel ist es, das Selbstbestimmungsrecht schwacher, hilfsbedürftiger Personen zu wahren und zu fördern, gleichzeitig aber auch die erforderliche Unterstützung sicherzustellen und gesellschaftliche Stigmatisierungen zu vermeiden. Die neuen gesetzlichen Massnahmen sollen entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten der betroffenen Personen zugeschnitten werden.

Was ist bisher geschehen?
  • Das EJPD setzt eine interdisziplinäre Expertenkommission für die Revision des Vormundschaftsrechts ein (Medienmitteilung Medienmitteilung vom 13. April 1999).
  • Der Bundesrat ermächtigt am 25. Juni 2003 das EJPD, den Expertenentwurf für eine Revision des Zivilgesetzbuches sowie den Vorentwurf für ein Bundesgesetz über das Verfahren vor den Kindes- und Erwachsenenschutz in die Vernehmlassung zu schicken (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat nimmt am 27. Oktober 2004 von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis und beauftragt das EJPD eine Botschaft auszuarbeiten (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Am 28. Juni 2006 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Totalrevision des Vormundschaftsrechts (Medienmitteilung Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (06.063 06.063)
     
  • Der Bundesrat setzt das neue Erwachsenenschutzrecht auf den 1. Januar 2013 in Kraft (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Der Bundesrat lehnt die Gesuche der Kantone Zürich, Waadt und Graubünden ab, das Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts um ein Jahr zu verschieben. Er will nicht jene Kantone benachteiligen, die auf das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2013 vertraut haben (Medienmitteilung Medienmitteilung).

Dokumentation

Berichte
Bericht der vom Bundesamt für Justiz im Hinblick auf die Revision des Vormundschaftsrechts eingesetzten Expertengruppe vom Juli 1995

(nicht elektronisch verfügbar, Bestellnummer BBL: 407.040.d)
Kontakt / Rückfragen
Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 41 82, Kontakt