Personenfreizügigkeit Schweiz – EU/EFTA
Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) wurde am 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz unterzeichnet. Durch das Freizügigkeitsabkommen und dessen Protokolle werden die Lebens- und Arbeitsbedingungen für EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz vereinfacht. Ergänzt wird das Freizügigkeitsrecht durch die gegenseitige Anerkennung von Berufsdiplomen, durch das Recht auf den Erwerb von Immobilien und die Koordination der Sozialversicherungssysteme. Die gleichen Regelungen gelten für Staatsangehörige der EFTA-Länder.
Seit dem 1. Juni 2002 ist das Abkommen für die Angehörigen der "alten" EU-Mitgliedsstaaten (EU-15) als auch der EFTA-Staaten in Kraft. Infolge der EU-Erweiterung am 1. Mai 2004 wurde das Abkommen durch ein Protokoll ergänzt, welches die schrittweise Einführung der Personenfreizügigkeit mit den zehn neuen EU-Staaten regelt (EU-8; für Zypern und Malta galten von Beginn an die gleichen Regelungen wie für die "alten" 15 EU-Mitgliedstaaten, deshalb bilden sie die Gruppe der EU-17-Staaten) . Am 8. Februar 2009 wurde die Weiterführung des FZA und das Protokoll II zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Rumänien und Bulgarien (EU-2) vom Schweizer Volk gutgeheissen. Das Protokoll II trat am 1. Juni 2009 in Kraft.
Seit mehreren Jahren profitieren Staatsangehörige der "alten" EU-Staaten inkl. Zypern und Malta (EU-17) sowie die EFTA-Staaten von der Personenfreizügigkeit. Seit dem 1. Mai 2011 kommen die EU-8-Staatsangehörigen ebenfalls in den Genuss der vollständigen Personenfreizügigkeit. Für Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien gelten sind bis spätestens 31. Mai 2016 weiterhin Zulassungsbeschränkungen.
- Monitor Zuwanderung
- Informationen zur Bewilligungserteilung (Kantonale Behörden)
- Fragen zu Sozialversicherungen (Bundesamt für Sozialversicherungen BSV)
- Internationale Diplomanerkennung (Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT)
- Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (SECO)
- Personalverleih
- Entsendung
- Flankierende Massnahmen (SECO)
- Allgemeine Fragen zu den bilateralen Abkommen (Integrationsbüro EDA/EVD)
- Webportal der EU
- EU-Recht (EUR-Lex)
