Bundesamt für Justiz
Private Sicherheitsfirmen
Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen
Worum geht es?
Private Sicherheitsunternehmen, die aus der Schweiz heraus im Ausland tätig sind, üben ihre Tätigkeit aus, ohne einem Kontrollsystem zu unterstehen. Der Gesetzesentwurf über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen verfolgt das Ziel, diese Gesetzeslücke zu schliessen. Er trägt dazu bei, die innere und äussere Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten, die aussenpolitischen Ziele der Schweiz umzusetzen, die schweizerische Neutralität zu wahren und die Einhaltung des Völkerrechts zu garantieren.
Was ist bisher geschehen?
- Am 5. Dezember 2005 verabschiedet der Bundesrat den Bericht zu den privaten Sicherheits- und Militärfirmen (
Medienmitteilung). - Am 31. Oktober 2007 verabschiedet der Bundesrat die Verordnung über die Vergabe von Aufträgen des Bundes an private Sicherheitsfirmen (
Medienmitteilung). - Am 21. Mai 2008 entscheidet der Bundesrat, in der Schweiz ansässige Sicherheitsfirmen, die in ausländischen Konflikt- und Krisengebieten tätig sind, vorderhand nicht einer Registrierungs- und Bewilligungspflicht zu unterstellen (
Medienmitteilung). - Am 25. August 2010 beauftragt der Bundesrat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), erneut eine Bundesregelung für die in der Schweiz ansässigen und in ausländischen Konflikt- und Krisengebieten tätigen privaten Sicherheitsfirmen zu prüfen (
Medienmitteilung). - Am 16. Februar 2011 beauftragt der Bundesrat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), bis Mitte Jahr eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten (
Medienmitteilung). - Am 12. Oktober 2011 schickt der Bundesrat eines Gesetzesentwurf über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen in die Vernehmlassung (
Medienmitteilung). - Am 29. August 2012 nimmt der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis und beauftragt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), eine Botschaft auszuarbeiten (
Medienmitteilung). - Am 23. Januar 2013 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (
Medienmitteilung).
Dokumentation
Parlamentarische Vorstösse
- 04.3267Postulat Stähelin. Private Sicherheitsfirmen
- 04.3796Motion Wyss Ursula. Schaffung rechtlich verbindlicher Bestimmungen über den Umgang der Schweiz mit privaten Militärunternehmen und Sicherheitsfirmen
- 04.3796Motion Wyss Ursula. Aufnahme international gültiger Regeln für private Militärunternehmen und Sicherheitsfirmen
- 08.3179Motion Allemann. Zulassungssystem für private Sicherheits- und Militärfirmen mit Sitz in der Schweiz
Bericht des Bundesrates
Verordnung
- Verordnung über den Einsatz privater Sicherheitsfirmen durch den Bund vom 31. Oktober 2007(AS 2007 5225)
- Erläuterungen (124 Kb, pdf)
- Modellvertrag (36 Kb, pdf)
- Medienmitteilung vom 31. Oktober 2007
Berichte des BJ und des DCAF
- Bericht des Bundesamtes für Justiz über die Prüfung eines Systems für die obligatorische Registrierung privater Sicherheitsfirmen, die in Konflikt- und Krisengebieten tätig sind (357 Kb, pdf)
- Report of the Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forces (DCAF) on Swiss-Based Military and Security Service Providers Operating in Crisis and Conflict Regions. Phase I: The Swiss Market (203 Kb, pdf)(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
- Report of the Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forces (DCAF) on Swiss-Based Military and Security Service Providers Operating in Crisis and Conflict Regions. Phase II: Comparative Study of Regulatory Approaches (373 Kb, pdf)(Dieses Dokument steht auf Deutsch nicht zur Verfügung)
- Medienmitteilung vom 21. Mai 2008
Vernehmlassungsverfahren
- Erläuternder Bericht (309 Kb, pdf)
- Vorentwurf (89 Kb, pdf)
- Medienmitteilung vom 12. Oktober 2011
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft und Entwurf
