Interpol
Die internationale kriminalpolizeiliche Organisation (Interpol) hat drei Hauptfunktionen: Die weltweite Verbreitung kriminalpolizeilicher Informationen, den Betrieb von Datenbanken sowie die operationelle Unterstützung der Mitgliedstaaten.
Interpol wurde 1923 in Wien gegründet. Zu den Gründungsmitgliedern gehört auch die Schweiz. Interpol hat ihre rechtliche Grundlage in einer multilateralen Vereinbarung, der zurzeit 188 nationale Polizeibehörden angehören. Organisatorisch umfasst Interpol drei Organe: die Generalversammlung, das Exekutivkomitee (Verwaltungsrat) sowie das Generalsekretariat. Der Hauptsitz befindet sich in Lyon/Frankreich.
Die Statuten von Interpol bestimmen als Ziel der Organisation eine möglichst umfassende gegenseitige Unterstützung aller Kriminalpolizeibehörden im Rahmen der nationalen Gesetzgebung und im Geiste der UNO-Menschenrechtscharta. Sie sehen Einrichtungen vor, die zur Verhütung und Bekämpfung der gemeinen Straftaten wirksam beitragen können. Aktivitäten in politischen, militärischen, religiösen oder rassischen Angelegenheiten sind Interpol untersagt.
Jedes Land ist verpflichtet, ein Nationales Zentralbüro Interpol (NZB) zu benennen. In der Schweiz übt das Bundesamt für Polizei (fedpol) die Funktion des NZB aus (Art. 350 Strafgesetzbuch). Die Zusammenarbeit der Schweiz mit Interpol stützt sich auf die Art. 350-353 des Strafgesetzbuches sowie die Verordnung über das Nationale Zentralbüro Interpol Schweiz vom 1. Dezember 1986 (SR 351.21).
