Bundesamt für Polizei
Schengen - Fragen und Antworten
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Es ist oft davon die Rede, dass Kontrollen im Landesinnern die Personenkontrolle an der Grenze ersetzen sollen. Heisst das, dass ich als Bürgerin oder Bürger der Schweiz nun im Landesinnern kontrolliert werde? Wie oft muss ich mit solchen Kontrollen rechnen?
Den Wegfall systematischer Personenkontrollen an der Grenze können Schengen-Länder durch so genannte "Ersatzmassnahmen" im Landesinnern kompensieren. Häufigkeit und Ausgestaltung dieser Kontrollen hinter der Grenze hängen von der Bedrohungslage ab. Somit kann nicht generell festgelegt werden, wie oft mit solchen Kontrollen gerechnet werden muss. Die Kontrollen werden aber, soweit möglich, so ausgestaltet, dass sie zur Hauptsache Delinquenten oder Störer betreffen und nicht unbescholtene Bürgerinnen und Bürger. Kontrollen hinter der Grenze sind für die Schweiz nichts Neues: Schon heute macht das Grenzwachtkorps solche mobilen Kontrollen.
