Bundesamt für Justiz

Individuelle Mitteilungsverfahren der UNO, die die Schweiz anerkannt hat

Die Schweiz hat die Zuständigkeit der UNO-Ausschüsse gegen Folter und gegen Rassismus zur Entgegennahme und Prüfung sog. "Mitteilungen" (Individualbeschwerden) anerkannt, mit welcher eine Einzelperson geltend machen kann, Opfer einer Verletzung des Übereinkommens geworden zu sein. In den durch das Reglement der jeweiligen Ausschüsse geregelten Verfahren wird die Schweiz durch das Bundesamt für Justiz vertreten.

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