Der papierlose Schuldbrief rückt näher - Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts

Bern, 27.06.2007 - Mit der Einführung des papierlosen Schuldbriefs und der Modernisierung des Grundbuchs will der Bundesrat das Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht den wirtschaftlichen Bedürfnissen anpassen. Er hat am Mittwoch die Botschaft zur Teilrevision der entsprechenden Teile des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet.

Kernstück der Vorlage ist die Einführung des papierlosen Schuldbriefes, der für das Kreditgeschäft viele Erleichterungen bringt. Der Register-Schuldbrief entsteht mit der Eintragung im Grundbuch, ohne dass ein Wertpapier ausgestellt werden muss. Seine Übertragung erfolgt ebenfalls im Grundbuch. Damit entfallen die Kosten für die Ausfertigung, die sichere Aufbewahrung sowie für die Übermittlung des Wertpapiers zwischen Grundbuchamt, Notariat und Bank. Ausserdem entfallen das Verlustrisiko und das langwierige und teure Kraftloserklärungsverfahren, die der Verlust eines Papier-Schuldbriefs zur Folge hat. Der jetzige Schuldbrief in Papierform wird aber beibehalten; die Parteien können jene Form wählen, die ihnen am besten zusagt.

Modernes Bodeninformationssystem

Ein weiteres zentrales Anliegen der Teilrevision besteht darin, das Grundbuch zu einem modernen Bodeninformationssystem auszubauen, wo interessierte Personen zuverlässige und aktuelle Auskünfte über Grundstücke erhalten können. Die Grundbuchämter erhalten einerseits ein griffiges Instrumentarium, um bedeutungslos gewordene Einträge im Grundbuch zu löschen. Andrerseits müssen in Zukunft gewisse Tatbestände wie z. B. öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, die ein bestimmtes Grundstück betreffen, neu im Grundbuch angemerkt werden. Mit diesen Massnahmen wird die Publizitätsfunktion des Grundbuchs verbessert.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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