Die Bestechung von ausländischen Beamten wird strafbar

Bern, 29.03.2000 - Schärfere Strafbestimmungen gegen Korruption treten am 1. Mai 2000 in Kraft

Das Korruptionsstrafrecht, das die Eidgenössischen Räte in der vergangenen Wintersession verabschiedet haben, soll nach dem Willen des Bundesrates am 1. Mai 2000 in Kraft treten. Danach wird die Bestechung von ausländischen Amtsträgern strafbar. Die Revision schliesst aber noch weitere Lücken im geltenden Strafrecht: Namentlich wird die aktive Bestechung von schweizerischen Beamten künftig schärfer geahndet und einer längeren Verjährungsfrist unterstellt. Strafbar werden auch die Zuwendung und die Annahme von Vorteilen im Hinblick auf die Amtsführung. Damit lassen sich Korruptionsnetze bereits in der Aufbauphase bekämpfen.

Beitritt der Schweiz zur OECD-Konvention

Mit der Einführung der neuen Strafnorm über die Bestechung von ausländischen Amtsträgern kann die Schweiz auch den Beitritt zur OECD-Konvention gegen die grenzüberschreitende Korruption, den sie ebenfalls im Dezember 1999 beschlossen hat, vollziehen. Dieses Übereinkommen, das 34 Staaten Ende 1997 abschlossen und unterzeichneten, bildet ein zentrales Instrument zur verbesserten Bekämpfung der internationalen Korruption. Mittlerweile haben es bereits 20 Staaten ratifiziert. Mit dem Beitritt nimmt die Schweiz ihre Mitverantwortung bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Bestechung wahr.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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