Verbot von Söldnerfirmen klar befürwortet

Bern, 29.08.2012 - Das gesetzliche Verbot von Söldnerfirmen ist in der Vernehmlassung klar befürwortet worden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2012 eine Botschaft auszuarbeiten. Das neue Bundesgesetz wird die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen regeln und eine Meldepflicht für die betreffenden Firmen einführen.

Der Gesetzesentwurf, der letztes Jahr in die Vernehmlassung geschickt wurde, sieht insbesondere ein Verbot der unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten im Rahmen eines bewaffneten Konflikts vor (Verbot des Söldnertums). Zudem sollen weitere Tätigkeiten von privaten Sicherheitsfirmen im Ausland verboten werden, wenn sie gegen Schweizer Interessen verstossen. Eine umfassende Meldepflicht gewährleistet die staatliche Kontrolle dieser Firmen, die ihre im Ausland geplanten Tätigkeiten vorgängig der zuständigen Bundesbehörde zur Prüfung unterbreiten müssen.

Der Regelungsbedarf wurde in der Vernehmlassung deutlich bejaht, und eine grosse Mehrheit unterstützte auch den vorgelegten Gesetzesentwurf. Grundsätzlich ablehnend äusserten sich nur wenige Stimmen: Die Grüne Partei und zwei Nichtregierungsorganisationen halten die Vorlage für unwirksam, während dem Schweizerischen Gewerbeverband und dem Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen die vorgeschlagenen Bestimmungen zu weit gehen. Im Detail wurden vor allem das Regelungssystem und der Geltungsbereich des neuen Gesetzes unterschiedlich beurteilt.

Verbotssystem mit Meldepflicht: einfach und wirksam

Fünf Kantone, eine Partei (CVP), zwei Wirtschaftsverbände und eine Nichtregierungsorganisation unterstützten das im Gesetzesentwurf vorgesehene Verbotssystem mit Meldepflicht. Fünf Kantone, eine Partei (SP) und vier Nichtregierungsorganisationen bezweifelten hingegen, dass damit alle problematischen Fälle unterbunden werden können. Sie plädierten deshalb für ein Bewilligungssystem: Die Sicherheitsfirmen wären demnach verpflichtet, vor der Erbringung einer gesetzlich erfassten Dienstleistung eine Bewilligung einzuholen.

Der Bundesrat traf am Mittwoch nun die Vorentscheide, die für die Erarbeitung der Botschaft erforderlich sind. So beschloss er, am Verbotssystem mit Meldepflicht festzuhalten. Er zieht diese einfache und wirksame Regelung dem aufwändigen und bürokratischen Bewilligungssystem vor, das zudem den Sicherheitsfirmen ein "staatliches Gütesiegel" verleihen könnte.

Beschränkung auf Dienstleistungen im Ausland

Eine weitere Differenz zeigte die Vernehmlassung beim Geltungsbereich des neuen Gesetzes. Die SP und der Schweizerische Friedensrat forderten, dass das Gesetz auch die im Inland erbrachten Sicherheitsdienstleistungen erfassen soll. Auf der anderen Seite sprachen sich sieben Kantone, die FDP und zwei Wirtschaftsverbände ausdrücklich gegen eine Erweiterung des Geltungsbereichs aus. Nach Ansicht des Bundesrates soll sich der Geltungsbereich des neuen Gesetzes auf Dienstleistungen im Ausland beschränken. Angesichts der bei den Kantonen angesiedelten Polizeihoheit und der Harmonisierung der kantonalen Regelungen in zwei Konkordaten erachtet er diese Lösung als angebracht.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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